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   LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21   

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https://dejure.org/2021,66149
LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21 (https://dejure.org/2021,66149)
LG Ansbach, Entscheidung vom 30.11.2021 - 4 T 1368/21 (https://dejure.org/2021,66149)
LG Ansbach, Entscheidung vom 30. November 2021 - 4 T 1368/21 (https://dejure.org/2021,66149)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Freiheitsentziehende Unterbringung bei nicht vorhandener Krankheitseinsicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10

    Betreuung: Anforderungen an eine zulässige Unterbringung

    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung in verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes weiterhin voraus, dass der Betroffene auf Grund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1993, 600; NJW-RR 1998, 1014 (1015); NJWE-FER 2001, 150 (150)).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    In diesem Zusammenhang müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens bestehen (BGH NJW-RR 2010, 291; 2010, 1370 (1370, 1371); OLG München BeckRS 2005, 11854).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung setzt die Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung in verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes weiterhin voraus, dass der Betroffene auf Grund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, FamRZ 1993, 600; NJW-RR 1998, 1014 (1015); NJWE-FER 2001, 150 (150)).
  • AG Ansbach, 26.10.2021 - 19 XVII 567/19

    Genehmigung der Unterbringung des Betreuten durch die Betreuer in der

    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    Die Beschwerde des Betreuten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 26.10.2021, Az. 19 XVII 567/19, wird zurückgewiesen.
  • LG Meiningen, 09.01.2015 - 4 T 283/14
    Auszug aus LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21
    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuung/Unterbringung) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst oder in dessen Interesse eingelegt wurde (Schulte-Bunert/Weinrich/Keske, FamFG, § 84, Rn. 5; MükoFamFG/Schindler, § 84 Rn. 15; LG Meiningen Beschluss vom 09.01.2015 - 4 T 283/14, BeckRS 2015, 15461).
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